AGB
I. Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Bestellzeitpunkt geltenden Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kaufverträge und Design-Aufträge (kreative Leistungen) zwischen dem Unternehmer (Martin Stattler) und dessen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sie sind nicht auf den Verkauf von Originalen anzuwenden.
Davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer („B2B“-Geschäfte). Der Kunde erklärt durch Angabe seiner UID-Nummer, die Bestellung im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
II. Bestellung und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote in diesem Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Menge, Art, Güte und Preis.
(2) Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags mit uns ab. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Der Kunde ist für sieben Werktage an Ihr Angebot gebunden.
(3) Der Unternehmer bestätigt den Erhalt Ihres Angebots durch ein automatisch erstelltes E-Mail an die von Kunden bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Dieses E-Mail stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestelldaten in der Bestellbestätigung zu prüfen, und dem Unternehmer allfällige Fehler unverzüglich zu melden.
(4) Der Unternehmer kann das Angebot des Kunden dadurch annehmen, dass der den Kauf in einem weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder dem Kunden die gekaufte Ware zusendet.
III. Herstellung von Requisiten
(1) Sofern Gegenstand der Kunde die Herstellung von Requisiten beauftragt, werden diese soweit als möglich auf der Grundlage der vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen („Briefings“) umgesetzt; der Kunde erklärt sich aber damit einverstanden, dass der Unternehmer auch allfällige Änderungen vornimmt oder andere Ausführungsvarianten umsetzt, sofern der Gesamtcharakter der bestellten Requisite vergleichbar ist mit der hergestellten.
(2) Der Unternehmer ist berechtigt, zur Durchführung sachverständige Gehilfen oder Dritte heranzuziehen. Vereinbarte oder durch den Auftrag notwendig bedingte Nebenleistungen können vom Unternehmer wahlweise gegen Entgelt selbst erbracht oder im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte in Auftrag gegeben werden. Die Auslagerung der Produktion oder Vervielfältigung an externe Dritte erfordert einen gesonderten Auftrag.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Aufträge nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass dem Unternehmer alle Unterlagen und Umstände, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, pünktlich und vollständig zur Verfügung stehen. Zudem hat er alle auftragsbezogenen Fragen auf Verlangen des Unternehmers zu beantworten, bei der Lösung von entstandenen Problemen mitzuwirken und die notwendigen Entscheidungen kurzfristig zu treffen.
(4) Requisiten im Sinne dieser AGBs bezwecken lediglich ein bestimmtes Erscheinungsbild, nicht aber eine konkrete Funktionalität. Der Unternehmer haftet nicht für gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften eines Gegenstandes, der als Requisite hergestellt und/oder verkauft wird; Vertragsgegenstand und die einzige Eigenschaft die eine Requisite aufweisen muss, ist das äußere Erscheinungsbild. Im Übrigen ist jegliche Gewährleistung für Qualität, Funktion oä. ausgeschlossen.
IV. Preise und Versandkosten
(1) Wird nichts anderes vereinbart, richten sich die Preise nach der internen Preisliste des Unternehmers. Alle vom Unternehmer genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
(2) Die Verkaufspreise des Unternehmers beinhalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt.
(3) Versendungen erfolgen nur innerhalb Österreichs und Deutschlands, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart.
V. Entgeltlichkeit von Präsentationen
(1) Die Legung eines Kostenvoranschlages durch den Unternehmer erfolgt kostenlos. Alle weiteren Planungs-, Herstellungs- und Beratungsleistungen werden nur gegen Entgelt erbracht.
(2) Fordert der Kunde den Unternehmer auf, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt dies als Auftrag zur Erstellung dieser Vorentwürfe. Das Entgelt für diesen Auftrag unterliegt der freien Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Kunden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung hat der Kunde dem Unternehmer 50 % des angemessenen Entgelts bzw. üblichen Gestaltungshonorars für derartige Leistungen zu vergüten.
(3) Gibt der Kunde einen Präsentationswettbewerb in Auftrag, an dem der Unternehmer teilnimmt, und vergibt der Kunde in der Folge gar keinen oder einen wesentlich geringeren Auftrag an den Unternehmer oder einen Mitbewerber, gilt der 50%ige Abschlag gem. Punkt V (2) nicht und der Kunde hat das angemessene Entgelts bzw. übliche Gestaltungshonorar in voller Höhe für die Präsentation zu bezahlen.
(4) Jegliche Vorentwürfe, Skizzen und Präsentationen bleiben jedenfalls im Eigentum des Unternehmers und gehen nicht ins Eigentum des Kunden über. Dem Kunden werden dadurch auch keine wie auch immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte an diesen Vorentwürfen, Skizzen oder Präsentationen eingeräumt.
VI. Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu begehren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die dem Unternehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gem § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
(4) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
VII. Annahmeverzug
(1) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist der Unternehmer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür der Unternehmer eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist der Unternehmer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferbedingungen
(1) Der Unternehmer liefert nur innerhalb Österreichs und Deutschland.
(2) Zur Leistungsausführung ist der Unternehmer erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.
(3) Sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders angegeben, bringt der Unternehmer die Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand.
(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Abweichungen und Leistungsänderungen
Viele der Waren beruhen auf handelsüblichen Produkten, die nicht immer in der gewünschten Form erhältlich sind. Der Unternehmer kann daher nicht garantieren, dass die gelieferten Waren genau den auf der Website dargestellten Mustern entsprechen. Es gelten daher geringfügige und zumutbare Abweichungen von vornherein als genehmigt, ohne dass dies einen Grund zum Rücktritt oder zur Preisminderung darstellt.
X. Bedungener Gebrauch
(1) Es handelt sich bei den angebotenen Waren um Requisiten, die ausschließlich dekorativen Zwecken im Rahmen von kreativen Projekten (Filmproduktionen, Theateraufführungen etc) dienen. So dürfen insbesondere öffentliche (zB Auto- und Motorrad-) Kennzeichen nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet, Urkunden nicht in Umlauf gebracht und Lebens- und Genussmittel nicht verzehrt werden.
(2) Siehe oben Punkt III.(4): bei den über die Homepage angebotenen Waren handelt es sich um Requisiten. Requisiten im Sinne dieser AGBs bezwecken lediglich ein bestimmtes Erscheinungsbild, nicht aber eine konkrete Funktionalität. Der Unternehmer haftet nicht für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften eines Gegenstandes, der als Requisite hergestellt und/oder verkauft wird; Vertragsgegenstand und die einzige Eigenschaft die eine Requisite aufweisen muss, ist das äußere Erscheinungsbild. Im Übrigen ist jegliche Gewährleistung für Qualität, Funktion oä. ausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert, dass die Requisiten keine Gegenstände für den alltäglichen Gebrauch sind, sondern lediglich deren äußeres Erscheinungsbild aufweisen.
(3) Ein Weiterverkauf der Requisiten oder sonstiger Kaufgegenstände ist untersagt.
XI. Gewährleistung
(1) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind vom Kunden binnen 14 Kalendertagen nach Ablieferung und bestimmt dem Unternehmer schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen binnen 14 Kalendertagen nach Entdecken bei dem Unternehmer schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein 1 Jahr, § 924 ABGB ist ausgeschlossen; das Vorliegen eines allfälligen Mangels im Übergabezeitpunkt ist daher vom Kunden zu beweisen.
(3) Der Händlerregress nach § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
(4) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Unternehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Unternehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Entgelts verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
XII. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Waren werden vom Unternehmer unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der Unternehmer berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
(2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht des Unternehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIII. Rücktritt vom Vertrag
(1) Bei Vorliegen von wichtigen Gründen, wie einem Annahmeverzug (Punkt VI) oder einem Zahlungsverzug des Kunden, ist der Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat der Unternehmer bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Als wichtiger Grund wird ausdrücklich die Nichtverfügbarkeit der für die Auftragsausführung benötigten Rohlinge vereinbart. Dem Kunden erwachsen bei einem Rücktritt des Unternehmers aus diesem Grund keine wie auch immer gearteten Schadenersatz- oder Nichterfüllungsansprüche.
(3) Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Unternehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl des Unternehmer einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
XIV. Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse dem Unternehmer bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
XV. Namensnennung und Muster
(1) Der Unternehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Kunden berechtigt.
(2) Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Abbildungen der verkauften Waren in elektronischer oder gedruckter Form zur Eigenwerbung zu verwenden.
(3) Werden auf Basis von Plänen des Unternehmers Gegenstände hergestellt, hat der Unternehmer Anspruch auf kostenlose Überlassung von Lichtbildern und Übergabe zumindest eines Musters, sofern dies nicht einen außer Verhältnis stehenden Aufwand bedeutet.
XVI. Haftung
(1) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind – außer bei Personenschäden – in Fällen leichter und schlicht grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenso wird für das Verschulden von zur Vertragserfüllung herangezogenen Gehilfen bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
(2) Soweit vereinbarte oder durch den Auftrag notwendig bedingte Nebenleistungen vom Unternehmer an externe Dritte in Auftrag gegeben werden, handelt es sich bei den jeweiligen Auftragsnehmern nicht um Erfüllungsgehilfen des Unternehmers.
(3) Werden vom Kunden Vorlagen, Pläne oder Skizzen zur Verfügung gestellt, ist der Unternehmer nicht verpflichtet zu prüfen, ob das Recht besteht, diese dem Auftrag entsprechend zu verwenden, zu bearbeiten, zu verändern oder dadurch sonst ein Eingriff in eventuell bestehende Rechte, wie insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsschutzrechte, Dritter erfolgt.
(4) Die angebotenen Waren und die zugehörigen Produktnamen verstehen sich nur als Vorschlag. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Kunden das Recht zusteht, die bestellten Waren welcher Art auch immer auftragsgemäß zu verwenden oder dadurch sonst ein Eingriff in eventuell bestehende Rechte, wie insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsschutzrechte, Dritter erfolgt. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Unternehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Markenschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
(6) Jegliche Haftung des Unternehmers für allfällige durch die Requisiten verursachten Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde selbst konkrete Vorgaben für die Herstellung einer Requisite macht. Der Kunde verpflichtet sich, vorab zu prüfen, ob seine Bestellungen, Requisiten oder sonstige Kaufgegenstände in bestehende Marken oder Urheberrechte eingreifen.
XVII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen Anwendung.
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Unternehmers.
XVIII. Teilnichtigkeit
(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
XIX. Verwertungsrechte
(1) Für die von uns gelieferten Produkte gewähren wir Ihnen, nach vollständigem Ausgleich der Rechnung, das nicht exklusive, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Produkte für die Herstellung der bestellten Film-, TV- oder Werbeproduktion zu nutzen. Dies umfasst die Produktion selbst (einschließlich Übersetzungen, Bearbeitungen und Umgestaltungen) sowie die unbeschränkte Auswertung auf alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten in sämtlichen Medien, insbesondere in physischer Form und durch öffentliche Aufführungen, wie beispielsweise Sendungen, Vorführungen oder öffentliche Zugänglichmachung (online/mobile), sowie durch Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe auf Bild-/Ton- oder anderen Datenträgern.
Inbegriffen in der Rechteeinräumung sind auch filmische Nebenrechte, wie etwa Merchandisingrechte, Rechte zur Klammerteilauswertung der Produktion sowie die Bewerbung und Auswertung dieser Produktion.
Zusätzlich sind Sie berechtigt, die eingeräumten Rechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, diesen Nutzungsrechte einzuräumen oder die Auswertung zu gestatten und/oder deren Weiterübertragung zu erlauben.
Eine Nutzung unserer Produkte für weitere oder zukünftige Projekte ist ausdrücklich nicht gestattet.
Nachträglich eingereichte „Rechteabtretungen“ seitens des Kunden können wir nicht annehmen.
Bitte setzen Sie sich vor einer Bestellung mit uns in Verbindung.
XX. Schlussbestimmungen
(1) Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
(2) Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
(3) Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.